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Öko-Landbau - was heißt das?

Richtlinien der Öko-Anbauverbände
Schon seit vielen Jahren ist es Gesetz: Als "Öko" oder "Bio" dürfen nur Lebensmittel bezeichnet werden, die zumindest der EG-Öko-Verordnung entsprechen. Seit 1993 ist der Standard für pflanzliche Lebensmittel strikt definiert, seit dem Jahr 2000 auch der für die Tierhaltung.

Doch Öko-Landwirtschaft in Deutschland hat eine längere Tradition. Bio-Betriebe können sich nationalen Anbauverbänden anschließen. Sie verpflichten sich dadurch, nach deren Richtlinien zu arbeiten. In Deutschland existieren acht Anbauverbände des anerkannt ökologischen Landbaus. Die Richtlinien dieser Verbände gehen in einigen Punkten über die gesetzlichen Regelungen der EG-Öko-Verordnung hinaus. Dies sind die deutschen Verbände des ökologischen Landbaus:

Agrarbiotop


Agrarbiotope
  • Biokreis
  • Bioland
  • Biopark
  • Demeter
  • Ecoland
  • Ecovin
  • Gäa
  • Naturland
Bei verpackten oder verarbeiteten Produkten finden Verbraucher meistens das Warenzeichen des Verbandes gleich neben dem Bio-Siegel. Generell gilt: Alle Produkte entsprechen voll den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung.

Quelle: www.oekolandbau.de
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